Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24. Februar 2018 |
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Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | LAG MoVe (dort beschlossen am: 26.01.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 26.01.2018, 23:51 |
V6_neu: Schülerinnenbeförderung endlich gerecht organisieren
Antragstext
In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 113 Schulgesetz, dass die
SchülerInnenbeförderung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise
und kreisfreien Städte ist. An den entstehenden Kosten beteiligt sich das Land
im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (§ 17 FAG). Der Löwenanteil der Kosten
ist allerdings von den Kommunen zu tragen. Der Anteil des Landes an den Kosten
liegt seit Jahren unter 30%.
Verantwortlich für lange Schulwege und deshalb hohe Kosten ist aber durch seine
Schulpolitik vordringlich das Land. Schulschließungen und Zentralisierungen von
Schulstandorten waren die Folge, entstanden sind dadurch nicht nur weite Wege
für SchülerInnen, sondern eben auch erhebliche Kosten der Landkreise für die
SchülerInnenbeförderung. Durch die auch von uns immer geforderte Ausdehnung des
§ 113 Schulgesetz auf die kreisfreien Städte Schwerin und Rostock verschärft
sich das Finanzierungsproblem. Das Finanzvolumen wurde mit der nun beschlossenen
Neuregelung des FAG nicht erhöht, muss aber nun sowohl für die Flächenlandkreise
und die kreisfreien Städte reichen.
Hinzu kommt, dass durch die derzeitige Formulierung des § 113 Schulgesetz MV in
den Landkreisen des Landes eine sehr unterschiedliche Verwaltungspraxis bei der
Auslegung der Vorschrift herrscht. Im Landkreis Vorpommern-Rügen, wo die
strengste Auslegung der Vorschrift vorgenommen wird, erhielten bis zum Februar
dieses Jahres nur die SchülerInnen Schülerbeförderung, die eine zuständige
Schule besuchen. Alle anderen gingen leer aus. Die jetzigen Lösungen im LK VR
sind dennoch in zahlreichen Einzelfällen ungerecht. In anderen Landkreisen
werden Aufwendungen für die Schülerbeförderung auch zur unzuständigen Schule
erbracht, wenn der Weg identisch ist, wieder andere leisten Aufwendungen bis zur
Höhe der Kosten für die Beförderung zur zuständigen Schule oder bis zu einer
Bemessungsgrenze. Es herrscht ein bunter Flickenteppich, mit dem niemand
zufrieden sein kann. Hinzu kommt, dass auch bei Übernahme der
Schülerbeförderungskosten zur zuständigen Schule in den Landkreisen immer wieder
Unverständnis auftritt, weil die festgelegten Grenzen zu gefühlten
Ungerechtigkeiten führen, wenn das Nachbarskind Schülerbeförderung erhält, das
eigene aber nicht, weil just zwischen den beiden Grundstücken die km-Grenze
überschritten wird. Das zu verstehen fällt verständlicherweise schwer, wenn die
beiden Kinder dann gemeinsam den gleichen Weg zur Schule zurücklegen. Auch wird
die Härtefallregelung immer wieder unterschiedlich ausgelegt und ist den
Familien häufig gar nicht bekannt. Es gibt keine klaren Kriterien, wann ein
Schulweg gefährlich ist und deshalb auch Anspruch auf Schülerbeförderung
besteht, wenn der Weg kürzer als in der Satzung des jeweiligen Landkreises
festgeschrieben ist.
Wegen dieser Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten gibt es schon seit Jahren in
mehreren Landkreisen Initiativen, um hier Veränderungen und vor allem
befriedigende Lösungen zu erreichen. Die bekannteste und in ihren Verhandlungen
am weitesten vorangeschrittene ist die Schülerbeförderungsinitiative
Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem hat der Kreiselternrat Vorpommern-Greifswald
eine Volksinitiative gestartet, um das Thema im Landtag endlich auf die Agenda
zu bringen. Leider stagnieren aber alle Bemühungen seit der Landtagswahl 2017.
Dabei ist eine Veränderung dringend notwendig, wie nicht nur die durch die
Bundesregierung angestoßene Diskussion um kostenlosen ÖPNV in einigen Städten
zeigt. Dieser Vorstoß zeigt aber vor allem, dass eine andere Organisation des
ÖPNV möglich ist. Gezeigt haben das aber auch vorher schon fortschrittliche
Bundesländer und Regionen. So können in Hessen und in der Region Hannover in
Niedersachsen SchülerInnen für einen Euro pro Tag den gesamten Nahverkehr
nutzen, unabhängig davon, ob es der Schulweg oder ein Weg in der Freizeit ist.
Das sind fortschrittliche Konzepte, wie wir sie uns auch für Mecklenburg-
Vorpommern wünschen.
Deshalb fordern wir, dass das Land endlich seiner Verantwortung gerecht wird,
und die ohnehin unzureichend finanziell ausgestatteten Landkreise von den Kosten
der Schülerbeförderung entlastet. Mindestens muss eine Anpassung der FAG-Beträge
in der Form erfolgen, dass der Löwenanteil der Kosten aus den Finanzzuweisungen
des Landes getragen werden kann, und zwar ohne, dass es dadurch zu
Mittelkürzungen an anderer Stelle im FAG kommt. Idealerweise bekennt sich aber
das Land zu seiner Verantwortung und nimmt die Zuständigkeit für die
Schülerbeförderung in die eigene Verantwortung, indem es ein landesweites
Schülerticket auflegt, mit dem alle SchülerInnen landesweit auch in der Freizeit
den ÖPNV nutzen können.
Begründung
erfolgt mündlich
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