Antrag: | Ostsee schützen, Fischerei erhalten, Angeltourismus einbinden: GRÜNE Fischereipolitik für Mecklenburg-Vorpommern |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2018) |
Status: | Übernahme |
Entschieden am: | 24.02.2018 |
Eingereicht: | 23.02.2018, 23:15 |
Ä2 zu A2: Ostsee schützen, Fischerei erhalten, Angeltourismus einbinden: GRÜNE Fischereipolitik für Mecklenburg-Vorpommern
Antragstext
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- gesetzt und die Forschung dazu verstärkt durch das Land MV gefördert werden
[Zeilenumbruch]
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- gehört auch die Förderung der Entwicklung von echten Regionalmarken und deren überregionale Ausstrahlung.
[Zeilenumbruch]
- Eine sinnvolle Beschränkung der Tagesfangmengen für Freitzeitfischerei
, bei Fischarten bei denen aus aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt erforderlich ist, unterstützt nicht nur die Reproduktionszyklen gefährdeter Fischarten, sondern sichert auch der Berufsfischerei eine Zukunft. Ebenso haben sich
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- fangbare Dorsche einzuhalten, was durch das Land MV wirksam umgesetzt und kontrolliert werden muss.
[Zeilenumbruch]
Meere sind faszinierende Lebens- und wichtige Wirtschaftsräume und zugleich
bedrohte Ökosysteme.
Für Bündnis 90/Die GRÜNEN haben der Erhalt und die Wiederherstellung gesunder
Ökosysteme in der Ostsee oberste Priorität. Nur gesunde Systeme bieten die
Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Meere durch den Menschen und für die
Versorgung mit Fisch und Meeresfrüchten. Die Ressourcen erhaltende Nutzung von
Fisch als gesundem Nahrungsmittel ist ernährungspolitisch in der Regel sinnvoll,
da außerhalb von Aquakulturen keine Futtermittel eingesetzt werden müssen und
daher diesbezüglich nur wenig Input pro erzeugter Kalorie notwendig ist.
Die kommerzielle Fischerei (berufliche und im Nebenerwerb) und die
Freizeitfischerei gehören zu den ältesten Nutzern der Weltmeere und der Ostsee
im Speziellen. Aufgrund der Entnahme von Fischen und anderen Meerestieren
stellen sie wesentliche Einflussfaktoren für das Ökosystem Ostsee dar.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die kommerzielle Fischerei geprägt durch die
Küstenfischerei (kleine Kutter unter 12 Meter). Ca. 380 Betriebe (255 im
Haupterwerb und im 125 Nebenerwerb) existieren, organisiert v.a. als
Einzelbetriebe, Familienunternehmen und GbRs. Wie in Deutschland insgesamt, ist
die Küstenfischerei stark im Rückgang begriffen. Die Hauptzielarten der
Küstenfischerei in M-V sind Dorsch, Hering und Plattfische, von denen die
ersteren beiden derzeit als übernutzt gelten. Die Freizeitfischerei ist wiederum
geprägt durch ca. 100.000 AnglerInnen sowie AngeltouristInnen, davon etwa 15%
aus MV. Die Jahresfangmengen der Freizeitfischerei in der Ostsee entsprechen
mittlerweile den Gesamtfangmengen der Berufsfischerei. Die Wertschöpfung der
Freizeitfischerei übersteigt die der Berufsfischerei deutlich und ist (bedingt
durch ihre Ausgaben für Anreise, Unterkunft, Ausrüstung etc.) ein wichtiger
Zweig des regionalen Tourismus geworden.
Fischereipolitik wird sowohl auf Europäischer Ebene als auch auf Landesebene
maßgeblich gestaltet. Die EU (Ministerrat und Europäisches Parlament) erlässt
insbesondere Vorgaben für die marinen Ressourcen - der Ministerrat entscheidet
beispielsweise über die Höhe der Gesamtfangmengen innerhalb der EU. Die
Mitgliedstaaten sind v.a. verantwortlich für die fischereiliche Wirtschafts- und
Sozialpolitik. Das betrifft in erster Linie die nationale Verteilung der Quoten
und die Kontrolle ihrer Einhaltung. In Deutschland ist der Bund verantwortlich
für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, 12 bis 200 Seemeilen ab Küste),
während die Länder verantwortlich für die Küstenmeere sind (12 Seemeilen-Zone,
in der Ostseediese entspricht 22 und weniger km). Die betreffenden Bundesländer
können hier Verschärfungen der EU-Vorschriften beschließen, die dann aber auch
nur für die eigenen Fischer gelten, nicht für solche aus anderen EU-Staaten.
Bündnis 90/Die GRÜNEN MV fordern, sich auf EU-Ebene für folgende Ziele
einzusetzen:
- Konsequente Ausrichtung der erlaubten Fangmengen an Bestandszuständen, die
einen möglichst hohen dauerhaften Ertrag ermöglichen (Maximum Sustainable
Yield, MSY). In diesem Sinne sind übernutzende Fangquoten sofort zu
reduzieren, um eine Regenerierung übernutzter Fischbestände zu
ermöglichen. Aktuell betrifft dies z.B. den Dorsch und den Hering der
westlichen Ostsee, die gerade für die deutsche Fischerei von besonderer
Bedeutung sind. Die Festlegung der Fangmengen und -quoten müssen an die
wissenschaftlichen Empfehlungen gebunden und so festgelegt sein, dass sie
einen übernutzenden Fischereidruck reduzieren. Langfristige Umweltziele
müssen kurzfristigen Profitinteressen übergeordnet werden. Von gesicherten
und gesunden Fischbeständen profieren die Fischer mittel- und langfristig
am meisten.
- Europäischer Aal: Der Europäische Aal gilt in der EU als „vom Aussterben
bedrohte Art“, für den die EU-Kommission die Einstellung der Befischung
beabsichtigt. Auch wir unterstützen ein EU-weites Befischungsverbot für
den Aal, bis sich der Bestand erholt hat. Lieber kurzfristig weniger Fisch
auf den Tisch als mittelfristig gar keinen mehr!
- Sanktionen der EU gegen Mitgliedstaaten: Sanktionen gegen Mitgliedstaaten
der EU müssen einfacher als bisher möglich sein, wenn die Beschränkung der
Fangquoten oder andere gemeinschaftliche Beschlüsse missachtet werden.
- Konsequente Um- und Durchsetzung des geltenden Rückwurfverbots für
Beifänge und deren Anrechnung auf die Fangquote.
- Fördergelder sind insgesamt zielgerichteter in die Entwicklung und die
Förderung schonenderer Fangmethoden und eine bessere Kontrolle dieser
Fangmethoden zu lenken.
- Selektivere Netze: Schaffung stärkerer Anreize für Fischer, den Fang
unerwünschter Arten zu vermeiden, z.B. durch selektive Fanggeräte
(„intelligente Netze“), oder energiesparende Technologien verstärkt
einzusetzen. Auf diesem Gebiet finden derzeit viele technische
Entwicklungen statt, denen mit Förderanreizen zur Weiterentwicklung und
Verbreitung geholfen werden soll.
- Im Zusammenhang mit selektiveren Netzen soll neben einem Mindest- auch ein
Höchstmaß für den Fang von insbesondere langlebigen Fischen je nach Art
festgelegt werden. In der Ostsee sollte v.a. beim Dorsch das Ziel verfolgt
werden, möglichst viele große (alte) Fische im Meer zu belassen. Größere
Fische produzieren um ein Vielfaches mehr Nachkommen als kleinere (weniger
alte), teils die bis zu 60ig-fache Menge Laich gegenüber Jährlingen.
- Müssen Fangquoten dauerhaft reduziert werden, soll insbesondere auch der
Europäische Meeres- und Fischereifonds Fischern und deren
Familienunternehmen Geld für Umschulungen oder zur Erweiterung bzw.
Neuausrichtung ihrer Geschäftsgrundlage zur Verfügung stellen. Hier können
auch Förderungen für die Veredelung oder zur Verbesserung der regionalen
Vermarktung ein wichtiger Baustein sein; ebenso sprechen wir uns
grundsätzlich für Krisenhilfen von Bund und EU aus, z.B. als Prämie für
Stillliegetage.
- Fischereiabkommen mit Drittstaaten: Mehr als ein Viertel des Fangs
europäischer Flotten stammt von außerhalb der EU. In Fischereiabkommen der
EU mit Drittstaaten soll geregelt werden, dass EU-Schiffe nur den
Überschuss abfischen dürfen, der nicht für die Ernährung der lokalen
Bevölkerung benötigt wird, dies auch in Blick auf eine andere
Migrationspolitik. Zugleich sollten Drittstaaten mit geringen Ressourcen
bei dem Aufbau von Monitoringsystemen über die Aktivitäten ihrer
Fischereien und bei der Berechnung des Überschusses unterstützt werden.
- Verstärkte Regionalisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP):
Regionale Anliegen regional regeln: Die Gesetzgebungsprozesse der GFP sind
oftmals zäh und zu wenig flexibel, um auf regionale Gegebenheiten und
kurzfristig auftretende Besonderheiten (z.B. wetterbedingt) angemessen zu
reagieren. Das liegt u.a. an der Vielzahl von Akteuren (Ministerrat,
Europäisches Parlament, Kommission), die auf gesamteuropäischer Ebene am
Erlass von regional bezogenen Verordnungen beteiligt sind. Die 2002 in der
GFP begonnene Regionalisierung ist nicht zu Ende gedacht und umgesetzt
worden. Um Gesetzgebungsprozesse und damit auch gesetzliche Vorschriften
zu vereinfachen, sind Modelle für eine weitergehende Regionalisierung zu
entwickeln und im Reformprozess der GFP voranzutreiben.
Bündnis 90/die Grünen MV sprechen sich dafür aus, sich auf Landesebene von MV
für folgende Ziele für die Küsten- und Angelfischerei einzusetzen:
- Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Fischerei soll Mecklenburg-Vorpommern
als Vorbild handeln und u.a. eine Beweislastumkehr bei der
Quoteneinhaltung einführen, z.B. durch die Einführung eines elektronischen
Monitorings auf den Schiffen (z.B. Filmen des Sortiervorgangs). Eine
freiwillige Selbstkontrolle der Küstenfischerei kann zu einem
Qualitätszertifikat für nachhaltige Regionalvermarktung führen.
Stellnetze, die v.a. von deutschen Küstenfischern in der Ostsee eingesetzt
werden, sind zwar größenselektiv auf die Zielart (z.B. Dorsch) bezogen,
haben jedoch potenziell zu viel Beifang an geschützten Arten (z.B.
Schweinswal, Sterntaucher). Auch hier sollten Anreize für den Einsatz von
alternativen Fanggeräten und die Nutzung von Stellnetzmodifikationen
gesetzt und die Forschung dazu verstärkt durch das Land MV gefördert
werden
- Die regionalwirtschaftlichen Potenzale der kleinen Küstenfischereien
werden nicht ausgeschöpft. Sie haben kulturelle Bedeutung und prägen an
der Ostseeküste auch das touristische Image mit. Bündnis 90/Die GRÜNEN
Mecklenburg-Vorpommern wollen diesen Wirtschaftszweig daher erhalten.
Insgesamt sollten die Rahmenbedingungen für die deutsche Küstenfischerei
so umgestaltet werden, dass wieder mehr junge Menschen den Beruf
ergreifen. Derzeit erhalten Nachwuchsfischerz.B. nur schlecht Kredite für
den Berufseinstieg (z.B. Anschaffung eines Schiffes).
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, eine bessere Wertschöpfungskette durch
lokale Veredlung und Direktvermarktung und vor allem
Vermarktungskooperationen mit regionaler Gastronomie aufzubauen. Dazu
gehört auch die Förderung der Entwicklung von echten Regionalmarken und
deren überregionale Ausstrahlung.
- Eine sinnvolle Beschränkung der Tagesfangmengen für Freitzeitfischerei
, bei Fischarten bei denen aus aus wissenschaftlicher Sicht unbedingt erforderlich ist, unterstützt nicht nur die Reproduktionszyklen gefährdeter Fischarten,
sondern sichert auch der Berufsfischerei eine Zukunft. Ebenso haben sich
Freitzeitangler an Laichschonzeiten zu halten und ein Mindestmaß für
fangbare Dorsche einzuhalten, was durch das Land MV wirksam umgesetzt und
kontrolliert werden muss.
- Bundesstrategie Berufs- und Freizeitfischerei: Im Jahr 2016 haben die
Küstenbundesländer den Bund aufgefordert, eine Strategie für die deutsche
Fischerei zu formulieren. Der Bund, in Kooperation mit den Bundesländern,
soll zeitnah eine solche Strategie vorlegen, die nicht nur Ziele zur
Zukunft der deutschen Fischerei formuliert, sondern auch Berufs- und
Freizeitfischerei zusammendenkt und ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht.
- NATURA 2000-Gebiete im Küstenmeer von und der AWZ vor Mecklenburg-
Vorpommern: Die Ausweisung von Maßnahmen für die Schutzgebiete in der
Ostsee - in der AWZ sowie auch im Küstenmeer - ist ausstehend und fällt
hinter den Stand für die Nordsee zurück. Bündnis 90/die Grünen MV fordern,
die vorliegenden Schutzgebietsverordnungen zügig mit wissenschaftlich
begründeten und ggf. dem Vorsorgenansatz entsprechenden Maßnahmen zu
untersetzen.
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- gehört auch die Förderung der Entwicklung von echten Regionalmarken und deren überregionale Ausstrahlung.
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- Eine sinnvolle Beschränkung der Tagesfangmengen für Freitzeitfischerei
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- fangbare Dorsche einzuhalten, was durch das Land MV wirksam umgesetzt und kontrolliert werden muss.
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Meere sind faszinierende Lebens- und wichtige Wirtschaftsräume und zugleich
bedrohte Ökosysteme.
Für Bündnis 90/Die GRÜNEN haben der Erhalt und die Wiederherstellung gesunder
Ökosysteme in der Ostsee oberste Priorität. Nur gesunde Systeme bieten die
Grundlage für eine nachhaltige Nutzung der Meere durch den Menschen und für die
Versorgung mit Fisch und Meeresfrüchten. Die Ressourcen erhaltende Nutzung von
Fisch als gesundem Nahrungsmittel ist ernährungspolitisch in der Regel sinnvoll,
da außerhalb von Aquakulturen keine Futtermittel eingesetzt werden müssen und
daher diesbezüglich nur wenig Input pro erzeugter Kalorie notwendig ist.
Die kommerzielle Fischerei (berufliche und im Nebenerwerb) und die
Freizeitfischerei gehören zu den ältesten Nutzern der Weltmeere und der Ostsee
im Speziellen. Aufgrund der Entnahme von Fischen und anderen Meerestieren
stellen sie wesentliche Einflussfaktoren für das Ökosystem Ostsee dar.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die kommerzielle Fischerei geprägt durch die
Küstenfischerei (kleine Kutter unter 12 Meter). Ca. 380 Betriebe (255 im
Haupterwerb und im 125 Nebenerwerb) existieren, organisiert v.a. als
Einzelbetriebe, Familienunternehmen und GbRs. Wie in Deutschland insgesamt, ist
die Küstenfischerei stark im Rückgang begriffen. Die Hauptzielarten der
Küstenfischerei in M-V sind Dorsch, Hering und Plattfische, von denen die
ersteren beiden derzeit als übernutzt gelten. Die Freizeitfischerei ist wiederum
geprägt durch ca. 100.000 AnglerInnen sowie AngeltouristInnen, davon etwa 15%
aus MV. Die Jahresfangmengen der Freizeitfischerei in der Ostsee entsprechen
mittlerweile den Gesamtfangmengen der Berufsfischerei. Die Wertschöpfung der
Freizeitfischerei übersteigt die der Berufsfischerei deutlich und ist (bedingt
durch ihre Ausgaben für Anreise, Unterkunft, Ausrüstung etc.) ein wichtiger
Zweig des regionalen Tourismus geworden.
Fischereipolitik wird sowohl auf Europäischer Ebene als auch auf Landesebene
maßgeblich gestaltet. Die EU (Ministerrat und Europäisches Parlament) erlässt
insbesondere Vorgaben für die marinen Ressourcen - der Ministerrat entscheidet
beispielsweise über die Höhe der Gesamtfangmengen innerhalb der EU. Die
Mitgliedstaaten sind v.a. verantwortlich für die fischereiliche Wirtschafts- und
Sozialpolitik. Das betrifft in erster Linie die nationale Verteilung der Quoten
und die Kontrolle ihrer Einhaltung. In Deutschland ist der Bund verantwortlich
für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ, 12 bis 200 Seemeilen ab Küste),
während die Länder verantwortlich für die Küstenmeere sind (12 Seemeilen-Zone,
in der Ostseediese entspricht 22 und weniger km). Die betreffenden Bundesländer
können hier Verschärfungen der EU-Vorschriften beschließen, die dann aber auch
nur für die eigenen Fischer gelten, nicht für solche aus anderen EU-Staaten.
Bündnis 90/Die GRÜNEN MV fordern, sich auf EU-Ebene für folgende Ziele
einzusetzen:
- Konsequente Ausrichtung der erlaubten Fangmengen an Bestandszuständen, die
einen möglichst hohen dauerhaften Ertrag ermöglichen (Maximum Sustainable
Yield, MSY). In diesem Sinne sind übernutzende Fangquoten sofort zu
reduzieren, um eine Regenerierung übernutzter Fischbestände zu
ermöglichen. Aktuell betrifft dies z.B. den Dorsch und den Hering der
westlichen Ostsee, die gerade für die deutsche Fischerei von besonderer
Bedeutung sind. Die Festlegung der Fangmengen und -quoten müssen an die
wissenschaftlichen Empfehlungen gebunden und so festgelegt sein, dass sie
einen übernutzenden Fischereidruck reduzieren. Langfristige Umweltziele
müssen kurzfristigen Profitinteressen übergeordnet werden. Von gesicherten
und gesunden Fischbeständen profieren die Fischer mittel- und langfristig
am meisten.
- Europäischer Aal: Der Europäische Aal gilt in der EU als „vom Aussterben
bedrohte Art“, für den die EU-Kommission die Einstellung der Befischung
beabsichtigt. Auch wir unterstützen ein EU-weites Befischungsverbot für
den Aal, bis sich der Bestand erholt hat. Lieber kurzfristig weniger Fisch
auf den Tisch als mittelfristig gar keinen mehr!
- Sanktionen der EU gegen Mitgliedstaaten: Sanktionen gegen Mitgliedstaaten
der EU müssen einfacher als bisher möglich sein, wenn die Beschränkung der
Fangquoten oder andere gemeinschaftliche Beschlüsse missachtet werden.
- Konsequente Um- und Durchsetzung des geltenden Rückwurfverbots für
Beifänge und deren Anrechnung auf die Fangquote.
- Fördergelder sind insgesamt zielgerichteter in die Entwicklung und die
Förderung schonenderer Fangmethoden und eine bessere Kontrolle dieser
Fangmethoden zu lenken.
- Selektivere Netze: Schaffung stärkerer Anreize für Fischer, den Fang
unerwünschter Arten zu vermeiden, z.B. durch selektive Fanggeräte
(„intelligente Netze“), oder energiesparende Technologien verstärkt
einzusetzen. Auf diesem Gebiet finden derzeit viele technische
Entwicklungen statt, denen mit Förderanreizen zur Weiterentwicklung und
Verbreitung geholfen werden soll.
- Im Zusammenhang mit selektiveren Netzen soll neben einem Mindest- auch ein
Höchstmaß für den Fang von insbesondere langlebigen Fischen je nach Art
festgelegt werden. In der Ostsee sollte v.a. beim Dorsch das Ziel verfolgt
werden, möglichst viele große (alte) Fische im Meer zu belassen. Größere
Fische produzieren um ein Vielfaches mehr Nachkommen als kleinere (weniger
alte), teils die bis zu 60ig-fache Menge Laich gegenüber Jährlingen.
- Müssen Fangquoten dauerhaft reduziert werden, soll insbesondere auch der
Europäische Meeres- und Fischereifonds Fischern und deren
Familienunternehmen Geld für Umschulungen oder zur Erweiterung bzw.
Neuausrichtung ihrer Geschäftsgrundlage zur Verfügung stellen. Hier können
auch Förderungen für die Veredelung oder zur Verbesserung der regionalen
Vermarktung ein wichtiger Baustein sein; ebenso sprechen wir uns
grundsätzlich für Krisenhilfen von Bund und EU aus, z.B. als Prämie für
Stillliegetage.
- Fischereiabkommen mit Drittstaaten: Mehr als ein Viertel des Fangs
europäischer Flotten stammt von außerhalb der EU. In Fischereiabkommen der
EU mit Drittstaaten soll geregelt werden, dass EU-Schiffe nur den
Überschuss abfischen dürfen, der nicht für die Ernährung der lokalen
Bevölkerung benötigt wird, dies auch in Blick auf eine andere
Migrationspolitik. Zugleich sollten Drittstaaten mit geringen Ressourcen
bei dem Aufbau von Monitoringsystemen über die Aktivitäten ihrer
Fischereien und bei der Berechnung des Überschusses unterstützt werden.
- Verstärkte Regionalisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP):
Regionale Anliegen regional regeln: Die Gesetzgebungsprozesse der GFP sind
oftmals zäh und zu wenig flexibel, um auf regionale Gegebenheiten und
kurzfristig auftretende Besonderheiten (z.B. wetterbedingt) angemessen zu
reagieren. Das liegt u.a. an der Vielzahl von Akteuren (Ministerrat,
Europäisches Parlament, Kommission), die auf gesamteuropäischer Ebene am
Erlass von regional bezogenen Verordnungen beteiligt sind. Die 2002 in der
GFP begonnene Regionalisierung ist nicht zu Ende gedacht und umgesetzt
worden. Um Gesetzgebungsprozesse und damit auch gesetzliche Vorschriften
zu vereinfachen, sind Modelle für eine weitergehende Regionalisierung zu
entwickeln und im Reformprozess der GFP voranzutreiben.
Bündnis 90/die Grünen MV sprechen sich dafür aus, sich auf Landesebene von MV
für folgende Ziele für die Küsten- und Angelfischerei einzusetzen:
- Hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Fischerei soll Mecklenburg-Vorpommern
als Vorbild handeln und u.a. eine Beweislastumkehr bei der
Quoteneinhaltung einführen, z.B. durch die Einführung eines elektronischen
Monitorings auf den Schiffen (z.B. Filmen des Sortiervorgangs). Eine
freiwillige Selbstkontrolle der Küstenfischerei kann zu einem
Qualitätszertifikat für nachhaltige Regionalvermarktung führen.
Stellnetze, die v.a. von deutschen Küstenfischern in der Ostsee eingesetzt
werden, sind zwar größenselektiv auf die Zielart (z.B. Dorsch) bezogen,
haben jedoch potenziell zu viel Beifang an geschützten Arten (z.B.
Schweinswal, Sterntaucher). Auch hier sollten Anreize für den Einsatz von
alternativen Fanggeräten und die Nutzung von Stellnetzmodifikationen
gesetzt und die Forschung dazu verstärkt durch das Land MV gefördert
werden
- Die regionalwirtschaftlichen Potenzale der kleinen Küstenfischereien
werden nicht ausgeschöpft. Sie haben kulturelle Bedeutung und prägen an
der Ostseeküste auch das touristische Image mit. Bündnis 90/Die GRÜNEN
Mecklenburg-Vorpommern wollen diesen Wirtschaftszweig daher erhalten.
Insgesamt sollten die Rahmenbedingungen für die deutsche Küstenfischerei
so umgestaltet werden, dass wieder mehr junge Menschen den Beruf
ergreifen. Derzeit erhalten Nachwuchsfischerz.B. nur schlecht Kredite für
den Berufseinstieg (z.B. Anschaffung eines Schiffes).
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, eine bessere Wertschöpfungskette durch
lokale Veredlung und Direktvermarktung und vor allem
Vermarktungskooperationen mit regionaler Gastronomie aufzubauen. Dazu
gehört auch die Förderung der Entwicklung von echten Regionalmarken und
deren überregionale Ausstrahlung.
- Eine sinnvolle Beschränkung der Tagesfangmengen für Freitzeitfischerei
sondern sichert auch der Berufsfischerei eine Zukunft. Ebenso haben sich
Freitzeitangler an Laichschonzeiten zu halten und ein Mindestmaß für
fangbare Dorsche einzuhalten, was durch das Land MV wirksam umgesetzt und
kontrolliert werden muss.
- Bundesstrategie Berufs- und Freizeitfischerei: Im Jahr 2016 haben die
Küstenbundesländer den Bund aufgefordert, eine Strategie für die deutsche
Fischerei zu formulieren. Der Bund, in Kooperation mit den Bundesländern,
soll zeitnah eine solche Strategie vorlegen, die nicht nur Ziele zur
Zukunft der deutschen Fischerei formuliert, sondern auch Berufs- und
Freizeitfischerei zusammendenkt und ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht.
- NATURA 2000-Gebiete im Küstenmeer von und der AWZ vor Mecklenburg-
Vorpommern: Die Ausweisung von Maßnahmen für die Schutzgebiete in der
Ostsee - in der AWZ sowie auch im Küstenmeer - ist ausstehend und fällt
hinter den Stand für die Nordsee zurück. Bündnis 90/die Grünen MV fordern,
die vorliegenden Schutzgebietsverordnungen zügig mit wissenschaftlich
begründeten und ggf. dem Vorsorgenansatz entsprechenden Maßnahmen zu
untersetzen.
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