Veranstaltung: | Landesdelegiertenkonferenz 24. Februar 2018 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 7. Verschiedene Anträge |
Antragsteller*in: | Timo Pfarr |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 07.02.2018 |
Eingereicht: | 08.02.2018, 13:26 |
D1: Integration fördern – Familiennachzug jetzt!
Antragstext
Im Bezug auf die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 1. Februar 2018 über die
zukünftige Regelung des Familiennachzuges haben sich viele Menschen an einer
Kinderbild-Aktion auf den sozialen Netzwerken beteiligt. Dort haben sie sich für
eine humane und integrationsfördernde Politik in Form des Familiennachzuges
eingesetzt. Leider hat sich eine Mehrheit der Abgeordneten für die weitere
Aussetzung bis zum 31. Juli und eine zukünftige Beschränkung auf 1.000 Menschen
pro Monat entschieden – besonders bitter ist dabei die Zustimmung im
vorauseilenden Koalitionsgehorsam der SPD. Dieses Ergebnis ist unserer Meinung
nach für ein wirtschaftlich starkes und bevölkerungsreiches Land wie Deutschland
zu wenig - und nur ein Feigenblatt.
Durch die Beschränkung des Familiennachzuges versucht die Große Koalition sich
auf Kosten der hier lebenden Geflüchteten und ihren Familien der Wählerschicht
rechtsaußen anzubiedern. Das hat mit verantwortungsvoller Politik nichts zu tun.
Vor allem von der SPD haben wir uns eine deutlich stärkere Stimme für eine
humane Politik erhofft.
Bleibt es bei den neu verhandelten Beschränkungen des Familiennachzuges, werden
die Herausforderungen für eine gelingende Integration erschwert. Denn nur wer
zusammen mit seinen Familienangehörigen in Sicherheit leben kann, wird seine
volle Kraft und Aufmerksamkeit auf die Integration legen können. Wenn die
kommende Bundesregierung dem rechten Populismus nachgibt und die Integration
erschwert, kann das am Ende zu Parallelgesellschaften führen. Dies gilt es
unbedingt zu verhindern.
Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern bleiben eine verlässliche
Stimme für Humanität. Aus diesem Grund treten wir auch weiterhin ausdrücklich
für eine humane Flüchtlingspolitik ein. Für uns gibt es ebenso wie beim
Grundrecht auf Asyl keine Obergrenze des Familiennachzuges. Wir werden uns auch
in Zukunft unsere politischen Inhalte nicht von rechten Populisten diktieren
lassen.
Begründung
erfolgt später bei der Antragseinbringung, insofern die Dringlichkeit von der Landesdelegiertenkonferenz anerkannt wurde.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Abstimmung im Bundestag zur Aussetzung des Familiennachzuges bis zum 31. Juli fand erst nach dem Ende der regulären Antragsfrist statt.
Unterstützer*innen
- Alexander Krüger (KV VG)
- Katharina Horn (KV VG)
- Christoph Oberst (KV VG)
- Ulrike Seemann-Katz (KV LuP)
Kommentare